allgemeiNe geschaftsbediNguNgeN .. b g a Bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise gut durch. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und TerraVista-Erlebnisreisen GmbH, Am Marktplatz 11, 28844 Weyhe. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden. Die Be- stimmungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzli- chen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter, TerraVista-Erlebnisreisen GmbH („TerraVista“) den Ab- schluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage des für ihn erstellten Reise- angebots von TerraVista und diesen All- gemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reise- anmeldung mit dem von TerraVista vorgedruckten Buchungsformular zu tätigen. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch TerraVista zustande. TerraVista bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Rei- severmittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung. 1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmel- dung ab, so liegt unter Wahrung der vorvertragli- chen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von TerraVista vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. TerraVista wird den Kunden ausdrücklich auf diese Abweichung hinweisen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt. 1.4 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: TerraVista weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz- lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgege- bene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. 2. Leistungen von TerraVista Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leis- tungsbeschreibung in der zur betreffenden Reise ge- hörigen konkreten Reiseausschreibung für den Kunden in Verbindung mit der individu- ellen Buchungsbestätigung von TerraVista. Reisevermittler und Leis- tungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Terra- Vista nicht be- vollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten In- halt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TerraVista hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 3. Bezahlung 3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis ange- rechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Siche- rungsschein über- geben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Barzahlungen sind nicht möglich. 3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist TerraVista berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann TerraVista den Kunden mit Rücktrittskosten bela- sten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 und 5.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung. 4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss 4.1 TerraVista behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reiseprei- ses sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorher- sehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse er- gibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genann- ten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird TerraVista den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten An- forderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiser- höhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von TerraVista zur Preissenkung nach Ziffer 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen. 4.2 Da Ziffer 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TerraVista führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Be- trag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Terravista zu erstatten. TerraVista darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tat- sächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.3 TerraVista behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenände- rungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen). TerraVista hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. 4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Ter- raVista sie nicht einseitig vornehmen. TerraVista kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von TerraVista bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiser- höhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann TerraVista die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Um- stand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4.4 entsprechend, d. h. TerraVista kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung an- bieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von TerraVista bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonsti- gen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. 4.5 TerraVista kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die TerraVista den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat. 4.6 Nach dem Ablauf einer von TerraVista nach Ziffer 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonsti- gen Vertragsänderung als angenommen. 4.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit TerraVista infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat TerraVista un- verzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä- rung bei TerraVista oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rück- tritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert TerraVista den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat TerraVista die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Erspar- nis von Aufwendungen von TerraVista und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun- gen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen: bis 30. Tag vor Reiseantritt vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt und bei Rücktritt am Abreisetag / bei Nichterscheinen 20 % 45 % 60 % 70 % 90 % Dem Kunden bleibt es unbenommen, TerraVista nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha- den entstanden ist, als in Höhe der von TerraVista geforderten Pauschalen. 5.3 TerraVista behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Ent- schädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Auf- wendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. 6. Umbuchungen, Ersatzpersonen 6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit), des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt TerraVista bis 90 Tage vor Rei- sebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 je Umbuchungsvorgang und pro Reisenden. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kun- den vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TerraVista nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. TerraVista kann dem Ein- tritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber TerraVista als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Ein- tritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. TerraVista darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 7. Reiseversicherungen Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt TerraVista den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die TerraVista ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die aus- schließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er kei- nen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 9. Rücktritt durch TerraVista TerraVista kann bis 28 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl be- ziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und spä- teste Rücktrittsfrist angibt. 10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Ge- päckverzögerungen oder Gepäckverlust 10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von TerraVista oder unter der unten ge- nannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kon- taktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit TerraVista infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat TerraVista den Reiseman- gel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TerraVista kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann TerraVista die Beseiti- gung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat TerraVista Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. 10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TerraVista innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kun- den bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch TerraVista verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe not- wendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält TerraVista hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kun- den nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. 10.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aus- händigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensan- zeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. 10.4 Eigenanreise: Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort er- scheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erhebli- cher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit ko- stenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind. 11. Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbeson- dere hat er TerraVista auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 12. Haftung, Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung von TerraVista für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wer- den, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Mont- realer Übereinkommen gegeben sind. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens TerraVista ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durch- führen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese fest- steht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de. 14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften 14.1 TerraVista informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der un- gefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Imp- fungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. 14.2 TerraVista haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diploma- tische Vertretung, wenn der Kunde TerraVista mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, TerraVista hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. 14.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durch- führung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktritts- kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, TerraVista hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschrif- ten einzuhalten. 15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden 15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert TerraVista den Kunden in der Datenschutzerklä- rung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. TerraVista hält bei der Verarbeitung personenbezo- gener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die an- gemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Ver- tragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte 62 Mehr Infos unter: www.expertenreisen.de